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Länderkurzbericht Guatemala 2008

Todesstrafe

In Guatemala ist die Todesstrafe nach wie gesetzlich verankert. Mehrere Regierungen hatten ihre Abschaffung angekündigt, entsprechende Gesetzesvorlagen scheiterten jedoch am Kongress. Seit 2000 fanden keine Exekutionen mehr statt. Im Jahr 2005 hatte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (IACHR) verfügt, dass infolge der seit 2000 fehlenden Begnadigungsmöglichkeiten keine Todesurteile in Guatemala vollstreckt werden dürfen. Ein Gesetz, das diese Lücke schließt, dabei aber wichtige Kriterien zum Schutz der Verurteilten außer Acht lässt, wurde am 12. Februar 2008 vom Kongress verabschiedet. Der seit Mitte Januar 2008 amtierende Präsident Álvaro Colom machte am 14. März 2008 von seinem Vetorecht Gebrauch und wies den Gesetzentwurf an das Parlament zurück. Amnesty International ist besorgt über die mögliche Hinrichtung von 19 Personen.

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