Auch die Zahl der Morde an Frauen ist in Guatemala seit einigen Jahren erschreckend hoch. Nach Polizeiangaben wurden im Jahr 2007 insgesamt 599 Frauen ermordet (2006: 581, 2005: 665 und 2004: 527). Die Leichname der Frauen weisen oft Folgen von sexueller Gewalt, Folter und außergewöhnlicher Brutalität einschließlich Verstümmelungen auf. Da die Staatsanwaltschaft auch hier ihrer Ermittlungspflicht nicht nachkommt, genießen die Täter ebenfalls weitgehende Straffreiheit. Allerdings kommt bei den Frauen eine geschlechtsspezifische Diskriminierung hinzu. Bereits bei der Erstattung einer Strafanzeige sehen sich die Betroffenen oftmals damit konfrontiert, die „Ehrbarkeit“ des Opfers nachzuweisen zu müssen, bevor ihre Klage ernst genommen wird.
Im Juni 2006 äußerte der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau seine Besorgnis über Fälle von Verschwindenlassen, Vergewaltigung, Folterungen und Morden an Frauen in Guatemala sowie über die tief verwurzelte Kultur der Straflosigkeit bei solchen Verbrechen.
Seit der Veröffentlichung eines umfassenden Berichts von Amnesty International zur Gewalt gegen Frauen in Guatemala im Juni 2005 hat die Problematik im In- und Ausland zunehmende Aufmerksamkeit gefunden. Die Regierung hat Defizite im Sicherheits- und Justizsektor anerkannt und erste Schritte unternommen, um die Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung dieser Verbrechen voranzutreiben. So wurde im November 2005 eine Kommission gegen Frauenmorde (Comisión para el Abordaje del Femicidio) eingerichtet. Die Regierung stellte außerdem zusätzliche Mittel und Personal zur juristischen Untersuchung der Verbrechen bereit. Doch das forensische Labor der Nationalen Zivilpolizei (PNC) ist noch immer nicht angemessen ausgestattet. Das Parlament veranlasste die Gründung eines Nationalen Forensi-schen Instituts (Instituto Nacional de Ciencias Forenses – INACIF). Nach der offiziellen Gründung im Januar 2007 konnte es aufgrund fehlender finanzieller Mittel seine Arbeit vorerst nicht aufnehmen. Im Dezember 2007 wurde bekannt gegeben, dass es nun seine Tätigkeit aufnehmen werde.
In der Gesetzgebung wurden einige Fortschritte bei der Aufhebung geschlechtsspezifischer Diskriminierung erreicht, darunter die Abschaffung eines Artikels, der Vergewaltigern Straffreiheit bei Heirat des Opfers ermöglichte. Der Artikel, der sexuelle Beziehungen zu weiblichen Minderjährigen nur dann unter Strafe stellt, wenn die Betreffende „ehrenhaft“ ist, ist jedoch weiterhin in Kraft. Ein weiterer Artikel, welcher der Reform bedarf, befreit den Täter von seiner kriminellen Schuld, falls das Opfer ihm verzeiht. Berichten zufolge werden missbrauchte Frauen daher dazu gezwungen, ihren Peinigern zu verzeihen. Der Entwurf für ein Rahmengesetz zur Gewalt gegen Frauen könnte eine Möglichkeit bieten, die Gesetze zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen zu stärken. Er wurde im Oktober 2007 vorgestellt, aber noch nicht vom Kongress verabschiedet.
Trotz zusätzlicher technischer und personeller Ressourcen haben sich die Qualität der gerichtsmedizinischen Untersuchungen und die Erfolgsquote juristischer Maßnahmen zur Aufarbeitung der Gewalt gegen Frauen bislang kaum verbessert. Weiterhin wird die überwältigende Mehrheit der Verfahren „aus Mangel an Beweisen“ eingestellt. Auch tragen die Initiativen dem geschlechtsspezifischen Gewaltaspekt in Guatemala nur unzureichend Rechnung. Bislang haben sie nicht dazu geführt, neue Morde zu verhindern und der Straflosigkeit ein Ende zu setzen.