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Länderkurzbericht Guatemala 2008

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - Landkonflikte

Im Guatemala herrschen extreme soziale Unterschiede. Nach Angaben der Weltbank leben 44,4 Prozent der Bevölkerung in chronischer Armut, weitere 20 Prozent sind von Armut gefährdet. Betroffen sind vor allem Frauen, Menschen aus indigenen Gemeinschaften und die Landbevölkerung. Oft haben sie nur einen eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung.

Insbesondere bei Landkonflikten werden immer wieder die Rechte auf Wohnung und Arbeit verletzt. Nach Berichten des Innenministeriums kam es 2007 zu 49, 2006 zu 29, 2005 zu 22 und 2004 zu 36 Zwangsräumungen in ländlichen Gebieten. In vielen Fällen wurden dabei Häuser niedergebrannt, Ernten vernichtet, persönlicher Besitz zerstört und die Menschen obdachlos. Durch die exzessive Gewaltanwendung kam es während der Räumungen zu Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Oft haben die campesinos (Landarbeiter bzw. Kleinbauern) legitime Gründe, sich auf dem Land aufzuhalten, von dem sie vertrieben werden. Die Landbesitzer schulden ihnen Geld oder sie erheben selbst berechtigte Besitzansprüche auf das Land.

Amnesty International ist besorgt über die Art und Weise, wie die Konflikte zwischen den armen, oft indigenen Gemeinden und den wohlhabenden Landbesitzern gelöst werden. Die gesetzlichen Regelungen werden in der Praxis durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter oft zum Vorteil der großen Landbesitzer und zum Nachteil der Gemeinden ausgelegt. Es scheint, dass Justiz und Polizei oft untätig bleiben, wenn Arbeitsrechte und Besitzansprüche der campesinos betroffen sind, während es zu zügigen und effektiven Reaktionen kommt, wenn es um die Belange der großen Landbesitzer geht. Räumungsbefehle werden oft aufgrund sehr angreifbarer Faktenlagen genehmigt. Weder führt die Staatsanwaltschaft vor den Räumungen ordnungsgemäße Untersuchungen durch, noch kommen die Gerichte ihrer Sorgfaltspflicht bei der Prüfung der Ansprüche seitens der campesinos nach. Mit der exzessiven Gewaltanwendung und der Zerstörung von Häusern ohne Entschädigung verstößt der Staat gegen die Standards, die das internationale Recht bei Zwangsräumungen vorsieht.

Im Juli 2006 forderte der UN-Ausschuss gegen Folter die Regierung auf, den Einsatz von übermäßiger Gewalt zu unterbinden, Polizisten speziell auszubilden und dafür zu sorgen, dass auf Anzeigen wegen Zwangsräumungen gründliche Ermittlungen erfolgen. Im Jahr 2007 gab es mehrfach Proteste von ländlichen und indigenen Gemeinden gegen Umweltzerstörungen im Zusammenhang mit der Ausbeutung von Minen. Mehrere Initiativen versuchten ihren Widerstand im Rahmen der ILO-Konvention über Eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern zu formalisieren, die eine Konsultationspflicht vor Beginn der Minenaktivitäten vorsieht.

Im Jahr 2007 gab es mehrfach Proteste von ländlichen und indigenen Gemeinden gegen Umweltzerstörungen im Zusammenhang mit der Ausbeutung von Minen. Mehrere Initiativen berufen sich dabei auf die Übereinkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern, das eine Konsultationspflicht vor Beginn der Minenaktivitäten vorsieht.

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