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Länderkurzbericht Guatemala 2008

Straflosigkeit und Gerichtsverfahren gegen Ríos Montt

Von 1960 bis 1996 herrschte in Guatemala ein interner bewaffneter Konflikt, in dessen Verlauf rund 200.000 Menschen ermordet wurden oder verschwanden. Die UN-Wahrheitskommission CEH (Comisión para el Esclarecimiento Histórico) stellte fest, dass in den Jahren 1980 bis 1983 ein Völkermord an den Maya-Ixil stattfand und 93 Prozent der Menschenrechtsverletzungen von Militärs und Paramilitärs begangen wurden. Ein Großteil dieser Verbrechen fand unter der Regierung von General Efraín Ríos Montt statt. Später gründete Ríos Montt die Partei FRG (Frente Republicano Guatemalteco), für die er auch bei den Wahlen 2007 wieder in den Kongress gewählt wurde. Gegenwärtig gibt es zwei Versuche, Ríos Montt vor Gericht zu stellen, einen in Guatemala und einen in Spanien.

Am 6. Mai 2001 reichten über 20 indigene Gemeinden, repräsentiert durch die Nichtregierungsorganisation CALDH (Centro para la Acción Legal en Derechos Humanos), einen Strafantrag gegen Ríos Montt und andere Verantwortliche bei der Staatsanwaltschaft Guatemalas ein. Ihnen werden Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt. Die Ermittlungen sind seitdem nicht wesentlich vorangekommen. Zeugen und überlebende Angehörige erhalten keinen Schutz und waren mehrfach Einschüchterungsversuchen und tätlichen Angriffen ausgesetzt, mit zum Teil tödlichen Folgen. Der Verdacht liegt nahe, dass die Ermittlungen bewusst behindert oder verschleppt werden.

Ein zweiter Anklageversuch erfolgte in Spanien. 1999 reichte die Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú einen Strafantrag wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter und Verschwindenlassens gegen Ríos Montt und weitere Funktionäre bei der spanischen Justiz ein. Am 31. Januar 1980 hatte das guatemaltekische Militär die spanische Botschaft angegriffen, da einige Maya-Gewerkschafter in ihr Zuflucht gesucht hatten. Unter den über 30 Toten war auch der Vater von Rigoberta Menchú. 2005 entschied das spanische Verfassungsgericht, dass spanische Gerichte gegen Völkerrechtsverstöße in Guatemala vorgehen können und ebnete so den Weg für weitere Schritte. 2006 nahm sich der Spanische Gerichtshof des Falles an. Richter Santiago Pedraz reiste im Juni 2006 nach Guatemala, scheiterte aber bei seinen Nachforschungen an der mangelnden Kooperation der guatemaltekischen Behörden. Dennoch erließ er am 7. Juli 2006 internationale Haftbefehle gegen Ríos Montt und weitere Angeklagte. Im November 2006 befasste sich ein guatemaltekisches Gericht mit dem Auslieferungsantrag und ordnete mehrere Verhaftungen an. Ríos Montt konnte sich seiner Verhaftung erfolgreich entziehen, nur zwei Angeklagte wurden in Gewahrsam genommen.

Am 12. Dezember 2007 lehnte das guatemaltekische Verfassungsgericht die Auslieferung der Beschuldigten nach Spanien ab. Die beiden Häftlinge wurden entlassen. Mitte Januar 2008 gab Santiago Pedraz bekannt, dass er angesichts der Verweigerung der Mitarbeit seitens der guatemaltekischen Autoritäten seine Ermittlungen nicht fortsetzt.

Die Entscheidung des guatemaltekischen Verfassungsgerichts zugunsten der Angeklagten setzt sich über die etablierten Prinzipien universeller Gerichtsbarkeit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinweg. Das Urteil des guatemaltekischen Verfassungsgerichts widerspricht zudem einer Reihe von internationalen Übereinkommen, die Guatemala ratifiziert hat, darunter die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und die UN-Antifolterkonvention. Der Gerichtsentscheid stärkt die in Guatemala herrschende Straflosigkeit.

Weiterhin gibt es keine wesentlichen Fortschritte, beim Versuch das Schicksal der verschwundenen Opfer des internen bewaffneten Konflikts aufzuklären. Ein Vorschlag für die Einrichtung einer Kommission zur Auffindung der Verschwundenen, der im Januar 2007 in den Kongress eingebracht wurde, wurde noch nicht verabschiedet.

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