Bis zum Jahresende 2008 war die wichtigste Empfehlung der UN-Arbeitsgruppe über erzwungenes oder unfreiwilliges Verschwinden noch nicht umgesetzt worden. Die Empfehlung hatte die Regierung aufgefordert, eine umfassende Untersuchung durchzuführen, um die Fälle des "Verschwindenlassens" von Personen während der 1980er- und 1990er-Jahre aufzuklären. Die Arbeitsgruppe hatte im Jahr 2007 auf 125 Fälle des "Verschwindens" hingewiesen, die noch der Aufklärung bedurften.