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Länderkurzbericht El Salvador 2006
amnesty international fordert von der salvadorianischen Regierung
- das Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte
im Fall der beiden verschwundenen Schwestern Serrano Cruz unverzüglich
und vollständig zu erfüllen;
- das Amnestiegesetz aufzuheben, die Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe
der Vergangenheit vollständig und unparteiisch aufzuklären, die
Ergebnisse zu veröffentlichen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft
zu ziehen und die Angehörigen zu entschädigen;
- die Empfehlungen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission in den Fällen
der Ermordung der Jesuiten und ihrer Hausangestellten 1989, von Erzbischof Romero
1980 und von allen anderen noch anhängigen Fällen vollständig
umzusetzen;
- die Anstrengungen der nichtstaatlichen Organisationen bei der Suche nach den
im Bürgerkrieg verschwundenen Kindern und Erwachsenen zu unterstützen
und ihre gleichberechtigte Beteiligung an der Nationalen Suchkommission sicherzustellen;
- die Arbeit der Menschenrechtsbeauftragten aktiv zu unterstützen und ihre
Sicherheit sowie die ihrer Mitarbeiter und aller anderen Menschenrechtsaktivisten
zu gewährleisten; die Bedrohung von und Übergriffe gegen Menschenrechtsverteidiger
zu untersuchen sowie die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft zu ziehen;
- alle Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe seit Unterzeichnung des
Friedensabkommens 1992, insbesondere auch die Ermordung von Frauen, unverzüglich
und vollständig aufzuklären;
- unverzüglich gerichtliche Untersuchungen über die mögliche
Existenz von Todesschwadronen innerhalb und außerhalb der Polizei durchzuführen,
diese gegebenenfalls aufzulösen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft
zu ziehen und öffentlich über die Ergebnisse zu berichten;
- internationale Abkommen zum Schutz der Menschenrechte zu unterschreiben
und zu ratifizieren, darunter die Interamerikanische Konvention gegen gewaltsames
Verschwinden von Personen, das Fakultativ-Protokoll zur Anti-Folter-Konvention
der Vereinten Nationen und das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes,
das im Juli 1998 in Rom verabschiedet wurde;
- die Todesstrafe auch im Militärstrafrecht abzuschaffen und die
Zusatzprotokolle zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte und zur Interamerikanischen Menschenrechtskonvention zu unterzeichnen;
- Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen sowie sich für die Ratifizierung
des Zusatzprotokolls zur Konvention der Vereinten Nationen über die Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau einzusetzen;
- die Rechte der indigenen Bevölkerung El Salvadors anzuerkennen
und gesetzliche Maßnahmen zu ihrem Schutz und zur Verhinderung von Diskriminierung
zu ergreifen.
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